Eine GmbH verkaufen Sie auf zwei Wegen. Beim Share-Deal verkaufen Sie Ihre Geschäftsanteile, beim Asset-Deal die Wirtschaftsgüter. Welcher Weg passt, entscheiden Sie vor dem ersten Gespräch mit einem Käufer. Diese Seite zeigt die Schritte, wen Sie informieren und welche Unterlagen ein Käufer verlangt.
Wie verkaufen Sie Ihre GmbH?
Die Route bestimmt, was im Vertrag steht und wer welche Schritte übernimmt. Beim Share-Deal wechseln die Gesellschafter. Beim Asset-Deal verkaufen Sie einzelne Wirtschaftsgüter. Vergleichen Sie beide Wege, bevor Sie mit Käufern sprechen.
Wenn Sie die Nachfolge zuerst klären, hilft die Unternehmensnachfolge mit Betriebsdaten. Wie der Wert Ihrer Betriebsdaten entsteht, erklärt die Unternehmensbewertung mit Betriebsdaten.
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Share-Deal oder Asset-Deal: welche Route passt zu Ihrer GmbH?
Der Vertrag über Geschäftsanteile braucht die notarielle Form (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Planen Sie den Notartermin früh ein.
Beim Asset-Deal verkaufen Sie Wirtschaftsgüter und Verträge einzeln. Verkauft jemand ein Unternehmen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen, unterliegt der Verkauf nicht der Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1a UStG). Ob Ihr Verkauf darunter fällt, klärt Ihr Steuerberater mit Ihnen.
In welcher Reihenfolge verläuft der Verkauf?
Gehen Sie diese Schritte der Reihe nach durch:
- Wählen Sie die Route: Share-Deal oder Asset-Deal.
- Stellen Sie die Unterlagen zusammen, die ein Käufer prüfen wird.
- Schließen Sie den Kaufvertrag. Beim Share-Deal gilt dafür die notarielle Form.
- Informieren Sie die Beschäftigten rechtzeitig, bevor der Übergang stattfindet.
- Beim Share-Deal reicht die Geschäftsführung die neue Gesellschafterliste unverzüglich beim Handelsregister ein (§ 40 Abs. 1 GmbHG).
Wen müssen Sie informieren, und wann?
Beschäftigte. Beim Übergang eines Betriebs tritt der Käufer in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a Abs. 1 BGB). Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber muss die betroffenen Beschäftigten vor dem Übergang in Textform unterrichten (§ 613a Abs. 5 BGB).
Kunden und Lieferanten. Prüfen Sie Ihre Verträge, bevor Sie etwas mitteilen. Die Klauseln zeigen, ob Sie eine Zustimmung brauchen oder nur benachrichtigen müssen.
Vermieter. Lesen Sie den Mietvertrag, bevor Sie unterschreiben. Eine Klausel zur Übertragung entscheidet über den nächsten Schritt.
Steuerberater. Fragen Sie, welche steuerlichen Meldungen Ihr Verkauf auslöst.
Welche Unterlagen fordert ein Käufer?
Ein Käufer prüft, ob Ihre Angaben stimmen. Legen Sie diese Unterlagen bereit:
- Gesellschaftsvertrag und aktuelle Gesellschafterliste
- Jahresabschlüsse und Buchungsbelege der letzten Jahre
- Kunden-, Lieferanten- und Mietverträge sowie laufende Rechtsstreitigkeiten
- Arbeitsverträge und eine Übersicht der Beschäftigten
Buchhaltungsdaten aus DATEV geben Sie in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater weiter. Personenbezogene Angaben über Kunden und Beschäftigte schwärzen Sie, bevor Sie die Unterlagen weitergeben. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Betriebsdaten für die Übergabe vorbereiten.
Wie lange bewahren Sie die Unterlagen nach dem Verkauf auf?
Die Fristen richten sich nach der Art der Unterlage. Bücher, Jahresabschlüsse und Aufzeichnungen bewahren Sie zehn Jahre auf (§ 147 Abs. 3 AO). Buchungsbelege bewahren Sie acht Jahre auf (§ 147 Abs. 3 AO). Andere Unterlagen bewahren Sie sechs Jahre auf, sofern nicht in anderen Steuergesetzen kürzere Fristen gelten (§ 147 Abs. 3 AO).
Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung gemacht wurde (§ 257 Abs. 5 HGB). Vereinbaren Sie im Kaufvertrag, wer die Unterlagen aufbewahrt. Den Zeitraum für jede Unterlage rechnet Ihnen der Aufbewahrungsfristen-Rechner aus.
Ihr nächster Schritt
Wollen Sie wissen, was Ihre Betriebsunterlagen für Käufer wert sein können? Beginnen Sie mit der Einschätzung. Sie beschreiben Ihre Unterlagen, und die Einschätzung zeigt den nächsten Schritt. Vorher hilft die Checkliste zur Unternehmensnachfolge, die Fragen zu ordnen.
Quelle der Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. Oktober 2026.