So funktioniert es

Einzelunternehmen verkaufen in Deutschland

Wie verkaufen Sie ein Einzelunternehmen? Der Betrieb geht im Ganzen an den Käufer. Welche Schritte gelten, wen Sie informieren und welche Unterlagen der Käufer verlangt.

  • Aktualisiert2026-10-12
  • 2 Min. Lesezeit
Auf dieser Seite
  1. Wie verkaufen Sie Ihr Einzelunternehmen?
  2. In welcher Reihenfolge verkaufen Sie?
  3. Wen müssen Sie informieren?
  4. Welche Unterlagen fragt ein Käufer ab?
  5. Ihr nächster Schritt

Ein Einzelunternehmen verkaufen Sie als Ganzes an einen Käufer, der den Betrieb weiterführt. Der Weg hat fünf Schritte: Ziel klären, Betrieb vorbereiten, Käufer finden, Vertrag schließen und übergeben. Beim Übergang melden Sie die Beschäftigten und das Gewerbe, und Sie legen die Unterlagen bereit, die der Käufer prüfen will.

Wie verkaufen Sie Ihr Einzelunternehmen?

Wenn Sie den ganzen Betrieb übergeben, greift eine eigene Regel für den Käufer. Wird ein Unternehmen im Ganzen übereignet, haftet der Käufer für die Steuern des Betriebs (§ 75 AO). Ihr Steuerberater sollte deshalb vor dem Vertrag prüfen, welche Steuern noch offen sind.

Schreiben Sie vorher auf, was verkauft werden soll und was bei Ihnen bleibt. Die Checkliste zur Unternehmensnachfolge hilft dabei, die Fragen in eine Reihe zu bringen.

Lesen Sie vor dem Start Ertragswertverfahren in Deutschland und Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen.

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In welcher Reihenfolge verkaufen Sie?

  1. Ziel klären. Legen Sie fest, wann Sie übergeben wollen, ob der Betrieb in der Familie bleibt oder an einen externen Käufer geht und welche Rolle Sie danach haben.
  2. Betrieb vorbereiten. Sortieren Sie Ihre Unterlagen und prüfen Sie, welche Kundenverträge und Mietverträge übergehen. Die Hinweise zur Übergabe der Betriebsdaten zeigen, welche Daten ein Käufer braucht.
  3. Käufer finden. Lassen Sie jeden Interessenten zuerst eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben, bevor er Zahlen sieht.
  4. Vertrag schließen. Halten Sie fest, welche Vermögensgegenstände, Verträge und Beschäftigten übergehen.
  5. Übergeben und abmelden. Zum Schluss geben Sie den Betrieb ab und melden das Gewerbe ab.

Die Schritte bauen aufeinander auf. Zur Bewertung lesen Sie den Beitrag über Unternehmensbewertung und Betriebsdaten.

Wen müssen Sie informieren?

Ihre Beschäftigten. Bei einem Betriebsübergang tritt der Käufer in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein (§ 613a BGB). Sie oder der Käufer informieren die vom Übergang betroffenen Beschäftigten. Der bisherige Arbeitgeber haftet außerdem neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen aus der Zeit vor dem Übergang.

Die Gemeinde. Wenn der Betrieb aufgegeben wird, müssen Sie das der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 GewO). Das geschieht über die Gewerbeabmeldung bei Ihrer Gemeinde.

Das Finanzamt und Ihre Verträge. Ob beim Finanzamt weitere Meldungen anfallen, klärt Ihre Steuerberatung für Ihren Fall. Verträge mit Lieferanten und Vermietern prüfen Sie einzeln, weil jeder Vertrag eigene Kündigungs- und Übergaberegeln hat.

Welche Unterlagen fragt ein Käufer ab?

Ein Käufer will sehen, dass Ihre Zahlen stimmen und dass die Belege vollständig sind. Halten Sie die Unterlagen bereit, die das Gesetz ohnehin aufzubewahren verlangt: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte und Buchungsbelege (§ 147 AO).

Die Aufbewahrungsfristen gelten auch nach dem Verkauf. Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Lageberichte bewahren Sie zehn Jahre auf. Buchungsbelege bewahren Sie acht Jahre auf, und die übrigen Unterlagen sechs Jahre. Im Vertrag sollten Sie festhalten, wer diese Unterlagen nach dem Verkauf verwahrt. Mit dem Aufbewahrungsrechner sehen Sie, bis wann welche Unterlage gilt.

Wenn Sie die Unterlagen digital führen, prüfen Sie vor der Übergabe, ob der Käufer sie in dieser Form übernehmen kann. Ein Export, der nur Ihnen lesbar ist, hilft dem Käufer nicht.

Ihr nächster Schritt

Wollen Sie wissen, was Ihre Betriebsdaten bei einem Verkauf wert sein können? Beginnen Sie mit einer Einschätzung Ihrer Unterlagen. Das Ergebnis zeigt den nächsten Schritt für Ihre Unterlagen.

Die Gesetzestexte stammen von gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12. Oktober 2026.

Die Zahlen stammen aus Herstellerdokumentationen und öffentlichen Unterlagen, gelesen im Oktober 2026.